Neue Kompetenzen erwerben, beruflich am Ball bleiben oder sich persönlich weiterentwickeln: Mit der Bildungszeit haben Beschäftigte in Bremen die Möglichkeit, sich für anerkannte Weiterbildungen von der Arbeit freistellen zu lassen – bei fortlaufender Gehaltszahlung. Der frühere Begriff dafür lautet „Bildungsurlaub“.
Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben Arbeitnehmer*innen im Land Bremen grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren. Die Bildungszeit kann für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen genutzt werden – beispielsweise für berufliche Qualifizierungen, politische Bildung oder Angebote der allgemeinen Weiterbildung.
Die Veranstaltungen werden in unterschiedlichen Formaten angeboten: von einzelnen Seminartagen über einwöchige Kurse bis hin zu zweiwöchigen Weiterbildungen. Während der Teilnahme zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter. Die Kosten für die Veranstaltung sowie mögliche Ausgaben für Anreise und Unterkunft tragen die Teilnehmenden selbst.
Anspruch auf Bildungszeit haben neben Arbeitnehmer*innen auch Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Menschen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten.
Wichtig: Bildungszeit kann nur für Veranstaltungen genutzt werden, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt sind. Welche Angebote anerkannt sind und wie ihr Bildungszeit beantragt, erfahrt ihr auf den folgenden Seiten.

Diese Informationsseiten sind ein Angebot des Senators für Kinder und Bildung, der Arbeitnehmerkammer Bremen und weiterer Partner.