Arbeitnehmer*innen, die im Bundesland Bremen arbeiten, können ihren Anspruch auf Bildungszeit für Weiterbildungsveranstaltungen geltend machen, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt sind.
Damit eine Weiterbildungsveranstaltung als Bildungszeitveranstaltung in Bremen anerkannt werden kann, muss beim Senator für Kinder und Bildung ein Antrag gestellt werden.
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn in Textform (d. h. postalisch oder digital) beim Senator für Kinder und Bildung (Adresse: Der Senator für Kinder und Bildung, Referat 23, Rembertiring 8-12, 28195 Bremen; E-Mail: [email protected] oder per Fax: 0421 496 159 34) eingereicht werden. Im Einzelfall ist eine Ausnahme von der Antragsfrist möglich.
Es folgen Informationen dazu, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Weiterbildungsveranstaltung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt werden kann.
Für potenzielle Teilnehmende und für die Vorgesetzten sind die Ziele der Bildungszeitveranstaltungen und der Nutzen für die Beteiligten nicht immer sichtbar. Aus diesem Grund wurde das Gesetz im Jahr 2017 inhaltlich geändert:
Im Zentrum des Anerkennungsverfahrens von Weiterbildungsveranstaltungen als Bildungszeitveranstaltung stehen nach den geänderten Vorschriften nicht mehr die Methoden, die zur Erreichung eines Seminarziels angewendet werden, sondern das Bildungsziel und die zu erwerbenden Kompetenzen. Dementsprechend ist der Seminarplan so aufzustellen, dass Bildungsziel und inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung sowie die zu erwerbenden Kompetenzen deutlich werden.
Hier findet ihr einen entsprechenden Seminarplan als Beispiel.
Zusammen mit dem Antrag muss ein Nachweis der Eignung sowie einen Seminarplan eingereicht werden, der mindestens die folgenden Angaben enthält:
Zur Orientierung und Beantwortung häufig gestellter Fragen dienen die Empfehlungen zur Umsetzung des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) und der Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG-VO).
Muster-Seminarplan politische Bildung
Muster-Seminarplan Gesundheitsbildung
Muster-Seminarplan Sprachbildung
Sämtliche Unterlagen sollen im PDF-Format eingereicht werden.
Nein, die Antragsbearbeitung ist in Bremen kostenlos.
Die Bearbeitungsdauer hängt von verschiedenen Faktoren (Vollständigkeit der Unterlagen, Reaktionszeit auf Rückfragen, Zeitspanne bis zum Beginn des Kurses usw.) ab. Der Zeitpunkt der Bearbeitung richtet sich nicht nach dem Antragseingang, sondern nach dem Beginn der Veranstaltung. In der Regel werden Anträge ca. zwei bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn bearbeitet.
Eine Veranstaltung wird in der Regel für einen Zwei-Jahres-Zeitraum anerkannt. In dieser Zeit kann die Veranstaltung beliebig oft wiederholt werden, wenn die für die Anerkennung maßgebenden Tatsachen unverändert gültig bleiben.
Nach Ablauf der Anerkennung muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Antragsfrist beträgt drei Monate.
Für alle Teilnehmenden nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz sind eine Anmeldebescheinigung und eine Teilnahmebescheinigung kostenlos auszustellen. Für Veranstaltungen, die für Teilzeitbeschäftigte ausgeschrieben sind, deren Arbeitszeit die Hälfte oder weniger als die Hälfte der entsprechenden Vollbeschäftigung in dem jeweiligen Unternehmen beträgt, sind folgende Dokumente auszustellen: 'Anmeldebescheinigung Teilzeit' und 'Teilnahmebescheinigung Teilzeit'. Auf all diesen Bescheinigungen sind auch der Titel, das Datum und der Veranstaltungsort der Bildungsveranstaltung zu nennen.
In Fällen, in denen die Nennung des Titels Rückschlüsse auf eine persönliche Betroffenheit zulässt (Mobbing, Burnout…), ist auf Wunsch der Teilnehmenden von der Nennung abzusehen.
Die Veranstalter*innen von Bildungszeitveranstaltungen werden zusätzlich gebeten, die zu erreichenden Kompetenzen in den Teilnahmebescheinigungen auszuweisen. Dadurch wird der Nutzen der Bildungsveranstaltung für die Teilnehmenden und deren Vorgesetzten transparent. Auf Wunsch der Teilnehmenden ist auf diese Ergänzung zu verzichten.
Der Senator für Kinder und Bildung erhebt statistische Daten zu den Teilnehmenden. Nach jeder durchgeführten Veranstaltung mit Teilnehmenden nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz muss ein Berichtsbogen ausgefüllt und bis spätestens zum 1. April des Folgejahres zurückgeschickt werden. Für Veranstaltungen, die ausgefallen sind bzw. an denen keine Teilnehmenden nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz teilgenommen haben, kann der verkürzte Berichtsbogen genutzt werden. Weitere Hinweise zum Ausfüllen der Berichtsbögen sind in den den Hinweisen zum Ausfüllen der Berichtsbögen zu finden.
Für das Antragsverfahren (Antragsformular und Bescheid) gilt die Amtssprache Deutsch. Allgemeine Informationen und Hilfestellungen können auch auf Englisch, Französisch und Niederländisch angeboten werden.
Eine Trägeranerkennung, wie sie in einigen Bundesländern existiert, ist nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz nicht möglich. Es ist lediglich möglich, einzelne Veranstaltungen als Bildungszeitveranstaltung anerkennen zu lassen.
Bildungszeit dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung.
Folgende Veranstaltungen werden nicht anerkannt:
Nein, das Bildungswesen fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Bis auf Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer eigene Landesgesetze zur Bildungsfreistellung erlassen.
Die Anerkennung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz ist Voraussetzung dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in Bremen haben, für die Teilnahme an dieser Bildungsveranstaltung von ihrer Arbeit freigestellt werden.
Für Wiederholungsanträge sind die gleichen Unterlagen wie bei Erstanträgen einzureichen: Antragsformular, Seminarplan und Eignungsnachweis.
[email protected]
Für gemeinnützige Veranstalter/*innen in Deutschland, Gewerkschaften und DBG Bildungswerk:
Frau Manon Hüring
Telefon 0421 361-96875
Für gewinnorientierte Veranstalter*innen sowie Veranstalter*innen mit Sitz im Ausland und Volkshochschulen:
Frau Laura Nolte
Telefon 0421 361-15934
Postanschrift:
Der Senator für Kinder und Bildung
Referat 23
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Diese Informationsseiten sind ein Angebot des Senators für Kinder und Bildung, der Arbeitnehmerkammer Bremen und weiterer Partner.