Grillen und Picknicken

Eine Familie macht ein Picknick auf einer Grünfläche im Park
Tipps und Hinweise zum entspannten Grillen und Picknicken

© WFB; Jens Lehmkühler

Im Sommer herrscht buntes Treiben am Osterdeich und am Werdersee - alle kommen zum Grillen oder Picknicken auf Bremens Grünflächen zusammen und genießen das gesellige Beisammensein im Freien. Und auch der heimische Balkon lädt bei warmen Temperaturen zum gemütlichen Grillfest. Mit unseren Hinweisen und Tipps steht nur noch der Regen einem erfolgreichen Grillevent im Weg!

Grillen auf dem Balkon

Sonnenbaden, ausspannen, mit Freund*innen und Familie beisammensein - so geht Sommer auf Balkonien. Mit dazu gehört für viele auch das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse. Jedes Jahr, wenn die Sonne den Balkon in den perfekten Ort für ein geselliges Grillfest verwandelt, kommen viele Fragen auf: Darf auf dem Balkon gegrillt werden? Welche Gesetze gelten für Mietwohnungen? Darf auf dem Balkon ausschließlich ein Elektrogrill verwendet werden? Hier haben wir die wichtigsten Hinweise zum Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zusammengefasst.

Gegrillte Saitanspieße

© Anna Maria Eck

Sorglos Grillen - das solltet ihr beachten:

  • Das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Dies gilt auch für Mietwohnungen, solange es nicht anders im Mietvertrag festgelegt ist.
  • Wenn der Mietvertrag das Grillen verbietet, müsst ihr dieses Verbot achten. Andernfalls droht eine Abmahnung oder Kündigung.
  • Auch ohne festgeschriebenes Grillverbot im Mietvertrag ist das Grillen verboten, wenn Nachbar*innen durch den entstehenden Rauch belästigt werden. Das gilt sowohl für das Grillen auf Balkon und Terasse als auch im Garten.
  • Beeinträchtigungen durch Qualm oder Rauch stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Geldbußen bestraft.

So könnt ihr Konflikte mit Nachbarinnen und Nachbarn vermeiden:

  • Haltet die Rauchentwicklung so gering wie möglich.
  • Nutzt statt einem Holzkohlegrill einen Elektrogrill.
  • Beachtet beim Aufstellen des Grills die Windrichtung und sorgt für ausreichend Abstand zu Fenstern und Terrassen.
  • Verwendet Aluschalen, die das tropfende Fett auffangen.
Ein Rollo wird am Osterdeich gegessen.

Grillen im Grünen

Wenn man nach typischen Bremer Sommeraktivitäten fragt, fällt eine Antwort mit Sicherheit: Grillen am Osterdeich oder am Werdersee. Aber ist das eigentlich erlaubt? In den vergangenen Jahren wurde viel über Grillverbote diskutiert. Nachdem immer wieder über die Belastung der Natur durch Abfälle und den unsachgemäßen Gebrauch von Grillgeräten geklagt wurde, folgten Konsequenzen: Am Werdersee ist das Grillen nur noch an drei ausgewiesenen Grillplätzen und auf der sogenannten "Grillwiese" hinter dem DLRG-Haus gestattet.

Mit Rücksicht auf Mensch und Natur

Auch für den im Sommer viel bevölkerten Osterdeich ist seit längerem ein Grillverbot im Gespräch. Dort ist die vermehrte Belastung durch Müll der Auslöser. Um das gesellige Grillen im Freien also möglichst verträglich für Mensch und Umwelt zu gestalten, solltet ihr einige Dinge beachten:

  • Nutzt am besten einen öffentlichen Grillplatz.
  • Vermeidet Rauchentwicklung.
  • Entsorgt den Müll in den bereitgestellten Müllgefäßen.
  • Löscht die heiße Kohle vor der Ensorgung oder nutzt den dafür vorgesehenen Metall-Container.
  • Grabt die Glutreste nicht ein.
Ein Grill steht auf einer Grünfläche am See

© privat / kmu

Wo ist das Grillen erlaubt?

Auf öffentlichen Grünflächen und an ausgewiesenen Badestränden gilt: Sofern die Beschilderung nichts Gegenteiliges besagt, ist das Grillen gestattet. Am Werdersee ist das Grillen nur an den fest installierten Grillplätzen und auf der Grillwiese gestattet!

Grillt ihr in öffentlichen Grünflächen gilt, dass das Grillen

  • unter Baumkronen,
  • auf Parkbänken oder anderen Anlagen aus Holz sowie
  • in einem Abstand von weniger als 500 Metern zu Tiergehegen grundsätzlich verboten ist.

Hierdurch soll verhindert werden, dass beispielsweise Bäume und Bänke beschädigt oder zerstört werden. Zudem wird aus Tierschutzgründen das Grillen in unmittelbarer Nähe zu Gehegen verboten, da hier die Tiere durch den Geruch von Feuer Stress erleiden.

Mann auf einer Luftmatratze auf dem Werdersee

© WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH/T. Vankann

Wer sich nicht an diese Regelungen hält, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro oder mit einem Verwarngeld bis 50 Euro rechnen.

Zudem ist das Grillen oder Entfachen offener Feuer auf öffentlichen Kinderspielplätzen untersagt. So soll verhindert werden, dass Erwachsene Spielplätze in Anspruch nehmen und sie so vermüllen, dass sie für Kinder nicht mehr nutzbar sind.

Auch Einweggrills sind auf Grünflächen in öffentlichen Anlagen untersagt. Einweggrills sind scheinbar praktisch, da sie überall kostengünstig zu kaufen, leicht zu transportieren und flexibel einsetzbar sind. Die Behälter aus Aluminium haben aber nicht nur negative Folgen für die Gesundheit, sondern vor allem auch für die Umwelt. Da die bodennahen Kohleschalen mehr oder weniger direkten Kontakt zum Untergrund haben, können sie die Grasnarbe beschädigen und Brandgefahr erzeugen.

Eine Grünanlage, links ein Wasserstrom, rechts eine Wiesenfläche; Quelle: privat/MDR

© privat - MDR

Öffentliche Grillplätze

An diesen Orten findet ihr öffentliche Grillplätze für euer Grillpicknick:

Mann auf einer Luftmatratze auf dem Werdersee

Werdersee

© WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH/T. Vankann

Der Sportparksee Grambke, links im Bild ein Baum, auf der anderen Seite des Sees ebenfalls Bäume.

Sodenmattsee

© Bremen.online / LLI

Gezeichnete Skyline von Bremens prominentenen Gebäuden