© fotolia / Robert Kneschke
Ein nachgeholter Schulabschluss ist eine gute Investition in die Zukunft. Ohne einen passenden Schulabschluss kann der Zutritt zum Arbeitsmarkt wesentlich problematischer sein. Ist der erste Bildungsweg abgeschlossen, gibt es die Möglichkeit vom Hauptschulabschluss über den Realschulabschluss bis hin zum Abitur alle Schulabschlüsse im Rahmen des zweiten Bildungsweges nachzuholen. Dabei wird immer auf dem Abschluss aufgebaut, mit dem der Schulweg verlassen wurde.
Ein Hauptschulabschluss ist die Basis für alle weiterführenden Schulen. Für den Erwerb des Hauptschulabschlusses ist der abgeschlossene Besuch der siebten oder achten Hauptschulklasse eine Grundvoraussetzung. Der Abschluss erfolgt über den erfolgreichen Besuch der neunten Klasse. Ein Nachholen über den zweiten Bildungsweg ist über die Volkshochschule, eine Förderberufsfachschule, eine Abendhauptschule, wie auch eine Fernschule möglich. Die Kurse für diese Schulen dauern ein Jahr in Vollzeit und anderthalb Jahre in Teilzeit.
Der Realschulabschluss fördert die Aussichten auf eine Lehrstelle und verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Voraussetzung für die Mittlere Reife ist der Hauptschulabschluss. Der Erwerb der Mittleren Reife berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zum Eintritt in eine berufsbildende Schule. Der Abschluss kann über eine Berufsausbildung, in einer Abendschule oder in Vollzeit nachgeholt werden. Die Abendschule oder auch der Teilzeitunterricht laufen über zwei Jahre, wobei der Unterricht in Vollzeitform anderthalb Jahre dauert.
Die Fachgebundene Hochschulreife ermöglicht das Studium bestimmter Fächer an Universitäten und Hochschulen. Ein Besuch der Berufsoberschule mit einer der Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Technik, Sozialwesen, Ernährung und Hauswirtschaft oder Gestaltung, ermöglicht den Erhalt der Fachgebundenen Hochschulreife. Die Voraussetzung dafür ist die bereits erworbene Fachhochschulreife über den Realschulabschluss.
Die Allgemeine Hochschulreife oder auch das Abitur berechtigt zum Studium an Universitäten und Hochschulen. Zu erwerben ist diese über das Abendgymnasium, den Vollzeitunterricht, ein Kolleg wie auch den Besuch der Fachober- oder Berufsoberschule. Der Besuch eines Abendgymnasiums sieht die Volljährigkeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit vor und findet über vier Jahre an allen fünf Wochentagen abends statt. Bei Vollzeitunterricht dauert der Abschluss zwei Jahre. Die Zulassung zu einem Kolleg setzt ein Mindestalter von 19 Jahren, den Abschluss einer Berufsausbildung oder eine dreijährige Berufstätigkeit wie auch den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Unterricht findet an allen fünf Wochentagen vormittags statt.
Möchtet ihr die Erweiterte Berufsbildungsreife, den Mittleren Schulabschluss oder das Abitur nachholen, bietet die Erwachsenenschule Bremen ein umfangreiches Angebot.
Über das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit findet ihr schulische Angebote, die euch die Möglichkeit bieten, einen Schulabschluss nachzuholen.
Die Bezeichnung "Zweiter Bildungsweg" steht für die Absolvierung eines Bildungsangebots, welches nachträglich zu einem Schulabschluss führt.
Häufig wird dafür eine Abendschule oder ein Kolleg besucht.
Als allgemeine Beratungsstellen gelten die Bundesagentur für Arbeit in Vegesack, Osterholz-Scharmbeck, Bremen Ost und Bremen Süd oder das Jobcenter Osterholz.
© WFB - Wirtschaftsförderung Bremen - STO