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Eingliederung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen

Eine Hand ergänzt ein letztes Puzzleteil zu einem Puzzle, das ein Rechteck formt.
Lassen Sie sich kostenlos bei der Eingliederung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beraten.

© fotolia / Alex Green

Sichern Sie sich Zuschüsse oder Darlehen zu den Kosten bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Dazu können gehören:

  • Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen.
  • Behinderungsgerechte Einrichtung/Anpassung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen.
  • Finanzieller Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verbunden sind und deren personeller oder finanzieller Aufwand das im Betrieb übliche Maß deutlich überschreitet. Das kann im Einzelfall besonderer Betreuungsaufwand durch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sein. Oder ein Beschäftigungssicherungszuschuss bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsleistung aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer im Betrieb zurückbleibt.
  • Zuschüsse zu (Prüfungs-) Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher.
  • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung der nach Paragraf 151 Absatz 4 SGB IX gleichgestellten behinderten Jugendlichen.
  • Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Inklusionsbetrieben im Sinne von Paragraf 215 SGB IX. Das können selbstständige Unternehmen oder Abteilungen sein, in denen mindestens 30, höchstens 50 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind und deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Alle Betriebe und Dienststellen sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, die länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres krank sind, ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" anzubieten. Das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) bietet Informationsveranstaltungen für die betrieblichen Integrationsteams an, gibt ihnen Starthilfe und unterstützt Betriebe und Dienststellen bei der Umsetzung dieser wichtigen Prozesse.

Beratung vor Ort

Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB)
Integrationsamt

Doventorscontrescarpe 172 D
28195 Bremen
Tel.: 0421 - 361 5541
E-Mail: office.integrationsamt@avib.bremen.de
Website: Amt für Versorgung und Integration Bremen


Amt für Menschen mit Behinderung
Örtliche Fürsorgestelle Bremerhaven
Barkhausenstraße 22
27568 Bremerhaven
Herr Müller (Amtsleiter)
Tel.: 0471 - 590-2454
E-Mail: Amtfuermenschenmitbehinderung@magistrat.bremerhaven.de
Website: Amt für Menschen mit Behinderung

Logo des Amt für Versorgung und Integration
Logo mit Schriftzug: Ein Service von: Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Gezeichnete Skyline von Bremens prominentenen Gebäuden