Eingliederung von Arbeitssuchenden mit Vermittlungshemmnissen

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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind seit langer Zeit arbeitslos, lassen sich schwer auf dem Arbeitsmarkt vermitteln bzw. haben Wettbewerbsnachteile und beziehen Arbeitslosgengeld II. Unternehmen, die Menschen aus diesem Personenkreis einstellen, können von Zuschüssen zum Arbeitsentgeld durch das Jobcenter profitieren.
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät Sie individuell rund um die möglichen Fördermittel. Die Broschüre "Unser Service für Arbeitgeber" bietet einen Überblick über die Dienstleistungen des Arbeitgeber-Service.
Beratung
Gemeinsamer Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, des Jobcenters Bremen und des Jobcenters Bremerhaven
Servicerufnummer für Arbeitgeber:
0800 4 5555 20
(Der Anruf ist gebührenfrei.)

Quelle: Bundesagentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Kompetente und flexible Dienstleistung für Arbeitgeber