Quelle: WFB GmbH - DGL
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Alle landesrechtlichen Maßnahmen sind ab 2. Februar 2023 aufgehoben, die Isolationspflicht entfällt bereits ab dem 1. Februar 2023. Weitergehende Maßnahmen des Bremer Senats im Rahmen einer Corona-Verordnung gibt es aktuell nicht, dies gilt auch für lokale Allgemeinverfügungen.
Wer unter Fieber, Husten oder plötzlich aufgetretenen und ungeklärten Atemwegserkrankungen leidet sollte zunächst telefonisch Kontakt zur Hausärztin oder dem Hausarzt aufnehmen! Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen ist unter der Telefonnumer 116 117 der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung der Freien Hansestadt Bremen erreichbar.
Im Land Bremen gelten ab 2. Februar 2023 keine Basisschutzmaßnahmen über die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hinaus. Alle landesrechtlichen Maßnahmen sind ab 2. Februar 2023 aufgehoben, die Isolationspflicht entfällt bereits ab dem 1. Februar 2023.
Trotz des Wegfalls der Corona-Maßnahmen wird empfohlen, die bekannten Möglichkeiten wie das Tragen einer FFP2-Maske in stark frequentierten Innenräumen und Selbsttests vor Veranstaltungen und dem Kontakt zu besonders gefährdeten Personen weiterhin zu nutzen. Auch die Beachtung der AHA-L-Regeln ist weiterhin sinnvoll.
Häufige Fragen und Antworten beim Gesundheitsressort
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Die Informationen für Unternehmen und Beschäftigte, die wirtschaftlich bspw. durch Schließungen betroffen waren, werden zur besseren Übersicht auf einer weiteren Seite bereitgestellt: bremen-innovativ.de
Unter der Rufnummer 0421 115 besteht die Möglichkeit, sich zum Thema Coronavirus in Bremen zu informieren.
Wo gibt es Angebote in Leichter Sprache? Oder in Gebärdensprache? Worauf sollten blinde Menschen achten? Im Portal Bremen barrierefrei haben wir viele Tipps und Links zum Thema gesammelt.
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Allgemeine Informationen sowie eine Info-Hotline zum Coronavirus in Bremen.
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Umfangreiche Infos und aktualisierte Fallzahlen sowie Verhaltenshinweise
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