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Studieren mit Kind

Ein junges Elternpaar liegt mit einem lachenden Kind auf einer weißen Decke.
Wir zeigen euch Angebote und Tipps, um das Studium mit Kindern zu organisieren.

© fotolila.com / pololia

Ein Studium bedarf viel Organisation. Vor allem, wenn Studierende gleichzeitig Eltern sind, gilt es die Anforderungen des Studienganges mit der Kinderbetreuung, den alltäglichen Aufgaben und nicht selten auch einem Nebenjob zu vereinbaren. Einige Angebote und Tipps können euch dabei helfen, das Studium mit Kind oder Kindern zu organisieren.

Seid ihr bereits Elternteil und wollt erst mit dem Studium beginnen? Dann kann ein Härtefallantrag für die Erziehung eines Kindes die Aussicht auf Zulassung zu einem Studiengang verbessern, der nach dem üblichen Verfahren (Abiturnote oder Wartesemester) nicht erreicht wurde. Bitte wendet euch an die Zentrale Beratungsstelle der von euch angestrebten Hochschule.

Als (werdende) Eltern habt ihr die Möglichkeit, vor oder nach der Schwangerschaft Urlaubssemester in Anspruch zu nehmen. Zu bedenken ist dabei aber, dass Urlaubssemester Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von BAföG sowie Kindergeldzahlungen haben und auf Sozialversicherungsregelungen. Die Hochschulen regeln zudem individuell, inwiefern Beurlaubungen Einfluss auf die Teilnahme an Prüfungen haben und wie viele Urlaubssemester möglich sind.

Gemäß des Bremischen Studienkontengesetzes erhalten Studierende ein Studienguthaben von Semestern, in denen keine Studiengebühren anfallen. Dieses Studienguthaben wird anhand verschiedener Indikatoren berechnet, wie beispielsweise dem Wohnort oder dem Alter bei Studienbeginn. Nach Verbrauch des vorgesehenen Studienguthabens werden Gebühren fällig. Studierende, die während ihres Studiums mindestens ein Kind im Alter von bis zu zwölf Jahren pflegen und erziehen, können einen Antrag stellen, für die Dauer von bis zu sechs Semestern von der Gebühr ausgenommen zu sein.

Ein Baby auf dem Arm der Mutter (Quelle: fotolia / Photographee.eu)

Familien-Wegweiser

© fotolia / Photographee.eu

Elterngeld und BAföG

Eltern haben einen Anspruch auf Elterngeld. In der Regel erhaltet ihr 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Liegt das Nettoeinkommen jedoch unter 1000 Euro monatlich, erhöht sich das Elterngeld. Nicht erwerbstätige, studierende Eltern haben für einen Zeitraum von 12 Monaten einen Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 300 Euro im Monat, das nicht auf das BAföG angerechnet wird. (Stand Juli 2022)

Ausführliche Informationen zum Elterngeld stellt euch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.

Eltern haben einen Anspruch auf eine Reihe von finanziellen Leistungen des Staates. Für studierende (werdende) Eltern gelten diese Ansprüche nur in Ausnahmefällen. Informationen zu diesen Ausnahmen findet ihr im Familien-Wegweiser.de.

Für Studierende mit Kindern gelten beim Bezug von BAföG einige Ausnahmeregelungen. Das BAföG-Gesetz klärt euch über die Rechte von Studierenden mit Kindern auf: www.das-neue-bafoeg.de

Seid ihr nicht BAföG-berechtigt oder lebt ihr mit jemandem zusammen, der keinen Anspruch auf BAföG hat, dann könnt ihr unter gewissen Umständen Wohngeld beantragen. Informiert werdet ihr über die Möglichkeiten vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
Möchtet ihr euch für euer Kind um einen Betreuungsplatz auf eurem Campus bemühen, dann kontaktiert bitte die Beratungsstellen der Hochschulen.

Sucht ihr nach einem Betreuungsplatz außerhalb eurer Hochschule, dann findet ihr auf dem Schwarzen Brett oder über den Kinderbetreuungs-Kompass freie Plätze.

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