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Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen

Wehende Flaggen vor blauem Himmel.
Vom schulischen Abschluss über Studienleistungen bis hin zur beruflichen Qualifikation.

© Adobe Stock / THINK b

Allgemeine Beratung

Möchtet ihr eure im Ausland erworbenen Qualifikationen und Bildungsabschlüsse auch in Deutschland anerkennen lassen? Dann gilt es einiges zu beachten. Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind - je nach Abschluss und Berufsfeld - unterschiedliche Stellen zuständig.


Wenn ihr nicht wisst, ob eine Anerkennung eurer Abschlüsse möglich ist und welche Stelle für die Anerkennung eures Berufes zuständig ist, könnt ihr euch bei der Arbeitnehmerkammer Bremen beraten lassen. Ihr erhaltet erste Informationen zu Verfahren und Adressen, die für die Anerkennung eures Berufes zuständig sind. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Einen Beratungstermin bei der Arbeitnehmerkammer könnt ihr per E-Mail oder telefonisch vereinbaren:


Weitere Infos: Anerkennungsberatung des Landes Bremen in der Arbeitnehmerkammer Bremen


Die Beratungsstelle Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V. bietet Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Frauen. Ihr erhaltet Hilfe bei der Suche des richtigen Ansprechpartners, beim Ausfüllen von Formularen und Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Einen Beratungstermin bei der Beratungsstelle Frauen in Arbeit und Wirtschaft könnt ihr per E-Mail oder telefonisch vereinbaren:


Weitere Infos: Beratung zur beruflichen Orientierung beim Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V.

Anerkennung im Schulbereich

Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgesetzt werden. Ob ein ausländischer Schulabschluss dem deutschen Hauptschulabschluss, dem Mittleren Bildungsabschluss, der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife entspricht, entscheidet in Bremen die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung.


Möchtet ihr euren Schulabschluss zum Zwecke der Aufnahme eines Hochschulstudiums anerkennen lassen, wendet euch bitte direkt an die jeweilige Hochschule.

Anerkennung im Hochschulbereich

  • Hochschulzugang
    Grundsätzlich ist es möglich, auch mit einem ausländischen Sekundarabschluss an deutschen Hochschulen zu studieren. Voraussetzung ist, dass der Schulabschluss in dem Staat, in dem er erworben wurde, als Hochschulqualifikation gilt. Wie ausländische Bildungsabschlüsse für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland bewertet werden, könnt ihr in der Datenbank anabin einsehen.
    Die letztendliche Entscheidung über den Hochschulzugang treffen die angestrebten Hochschulen.
  • Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen
    Habt ihr bereits Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich in eurem vorherigen Wohnort erbracht, könnt ihr diese zur Fortsetzung eures Studiums grundsätzlich auch in Deutschland anerkennen lassen. Zuständig sind in der Regel die Hochschulen. Nur bei Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen (Human-, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Pharmazie und andere), übernehmen die jeweiligen staatlichen Prüfungsämter die Anerkennung.
  • Zugang zu weiterführenden Studien und Promotion
    Studienbewerber*innen, die ihr Masterstudium an einer deutschen Hochschule absolvieren möchten, müssen nachweisen, dass ihr Abschluss sie in ihrem Herkunftsland zur Aufnahme eines Masterstudiengangs berechtigt und mit einem deutschen Bachelorabschluss vergleichbar ist.
    Möchtet ihr mit einem ausländischen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule promovieren, müsst ihr auch in diesem Fall belegen, dass euer Studienabschluss euch im Herkunftsland zur Promotion berechtigt und mit einem deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Universitätsdiplom, Magister, Staatsexamen oder Mastergrad) vergleichbar ist.
    Über die Zulassung zu einem weiterführenden Studium oder einer Promotion wird im zuständigen Gremium der Hochschulen auf Grundlage der geltenden Studien- beziehungsweise Promotionsordnungen entschieden.

Anerkennung im beruflichen Bereich

Eine behördliche Anerkennung einer beruflichen Qualifikation ist nur erforderlich, wenn euer Beruf in Deutschland zu den so genannten reglementierten Berufen gehört. Dies ist dann der Fall, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung an eine bestimmte Qualifikation gebunden sind oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist.

Auch wenn ihr einen in Deutschland nicht reglementierten Beruf ausübt, kann eine Anerkennung der Qualifikation nützlich sein. Sie kann künftigen Arbeitgebern dabei helfen, eure Qualifikation besser einzuschätzen. Habt ihr ein Hochschulstudium absolviert, könnt ihr euer Zeugnis durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Abschlüsse, die zu einem nicht reglementierten Beruf führen, könnt ihr ebenfalls anerkennen lassen. Informationen zu den Anerkennungsverfahren aller reglementierten und nicht-reglementierten Berufe erhaltet ihr auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland.

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