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BAföG

Ein Taschenrechner, eine Brille und ein Kugelschreiber liegen auf einem Ausbildungsförderungsantrag auf einem Holztisch
Ausbildungsförderung des Bundes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

© fotolia/Stockfotos-MG

BAföG ist eine Förderung des Bundes, die für alle jungen Menschen in Deutschland eine qualifizierte Ausbildung sicherstellen soll. Allen soll so, unabhängig von sozialem oder finanziellem Hintergrund, die Möglichkeit geboten werden, das eigene berufliche Potenzial voll auszuschöpfen. Grundlage dieser Förderung ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Voraussetzungen & Höhe der Förderung


BAföG könnt ihr beantragen, wenn ihr eine weiterführende Bildungsstätte besuchen. Das gilt sowohl für Schüler*innen, Auszubildende als auch Studierende.

Ob und in welcher Höhe Eure Ausbildung mit BAföG gefördert wird, hängt von euren persönlichen finanziellen Voraussetzungen ab. Zur Feststellung des Bedarfs wird geprüft, ob eure eigenen finanziellen Mittel, die Mittel eures etwaigen Ehegatten bzw. Lebenspartners oder die Mittel eurer Eltern ausreichen, um eure Ausbildung zu finanzieren. Wird die Förderung gewährt, erhaltet ihr die Förderung zur einen Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen, das ihr später in niedrigen Raten zurückzahlen könnt.


Tipps und Hinweise zur Antragsstellung


Das Studierendenwerk Bremen ist für euch zuständig, wenn ihr Studierenden-BAföG (Inland), Schüler*innen-BAföG (Inland) oder Auslands-BAföG (Mittelamerika und Südamerika inklusive der karibischen Inseln) beantragen möchtet. Ansprechstelle ist das Amt für Ausbildungsförderung. Bei konkreten Fragen könnt ihr diese in einer persönlichen oder telefonischen Beratung klären. Die richtigen Kontaktdaten findet ihr hier.

Eine Förderung nach dem BaföG wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem eine Ausbildung aufgenommen wird. Hierfür muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle für Ausbildungsförderung gestellt werden. Dabei gilt, dass die Förderung erst ab dem Monat geleistet wird, in dem der Antrag vorliegt. Für eine Studien-Förderung zum Beginn des jeweiligen Wintersemesters im Oktober, muss der Antrag also beispielsweise spätestens bis zum 31. Oktober vorliegen. Hier gilt dann der Posteingang und nicht der Poststempel. Um die Frist zu wahren, reicht es zunächst, wenn ihr einen formlosen Antrag stellt. Die weiteren vorgesehenen Formblätter und Nachweise könnt ihr nachreichen. Die Formblätter liegen in den Ämtern für Ausbildungsförderung aus oder können online abgerufen werden.
Für das Studium im Ausland werden Anträge zur Förderung durch BAföG nicht beim Amt für Ausbildungsförderung der Heimatuniversität gestellt. Je nach gewünschtem Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter zuständig.

Studierendenwerk Bremen AöR

- Amt für Ausbildungsförderung -
Studentenhaus
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen

Tel.: (0421) 22 01 - 1 33 33
Fax: (0421) 22 01 - 2 30 90
bafoeg@stw-bremen.de

Auslands-BAföG

Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler*innen. Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung findet ihr das für euch zuständige Auslandsamt.

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