Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hummerich
Besondere Zeiten
Telefonzeit 10 - 14 Uhr Termine nach Vereinbarung
Schlagwörter
Angaben nach Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info-V)
Sabine Hummerich
Rechtsanwältin
Adresse:
Gertrudenstraße 26
28203 Bremen
Telefon: +49 421 70 49 69
Telefax: +49 421 79 49 561
E-Mail:
shummerich@gmx.de Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE-194355441Berufsbezeichnung:Rechtsanwältin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer für Rechtsanwälte:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37 28195 Bremen
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer.
Zuständige Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte:
Senator für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22, 28195 Bremen
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte (BRAGO) bis 30.06.2004
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
- Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGRG)
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden, www.brak.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Umfang: Tätigkeit als Rechtsanwältin
Assekuranz Freier Berufe Kaistraße 13 40221 Düsseldorfmit dem räumlichen Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO) bei der Rechtsanwaltskammer Bremen. Fernere steht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer dafür zur Verfügung, im Internet zu finden über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer, E-Mail schlichtungsstelle@brak.de.
Preisgestaltung und akzeptierte Zahlungmodalitäten:
Die Grundlage der Gebührenabrechnung für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit als Rechtsanwältin bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bedeutet, dass entweder nach Fest- oder Betragsrahmengebühren abgerechnet wird. Bei Rahmengebühren sind die Kriterien des § 14 RVG zu beachten. Bei Abrechnung nach Gegenstandswerten errechnen sich hieraus die Kosten des Rechtsanwaltes. Gegebenenfalls werden abweichende Gebührenvereinbarungen gemäß § 34 RVG und Vergütungsvereinbarungen gemäß den §§ 3 a ff. RVG mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates vereinbart und in Schriftform festgehalten. Ich behalte mir vor einen angemessenen Kostenvorschuss gemäß § 9 RVG zu fordern. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts mit dessem ersten Tätigwerden ensteht, d.h. bereits bei der Informationserteilung durch den Mandanten.
Sie können bar oder per Überweisung bezahlen.
Sicherung gegen Interessenkonflikte:
Ich benutze das Programm Kanzleimanager. Soweit für Zwecke der Bearbeitung der Mandate, und zur Überprüfung von Interessenkonflikten notwendig, speichere ich personenbezogene Daten und Daten über das Mandat . Die Übermittlung dieser Daten in elektronischer Form geschieht ausschließlich dort, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist. (z.B. Verkehr mit Registern, Online-Mahnverfahren).
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Sabine Hummerich (Anschrift wie oben)
- Letzte Änderung am24.03.2017
- Melden