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Besondere Nutzungsbedingungen für Bannerwerbung auf bremen.de

Würfel auf denen der Schriftzug AGB und ein Paragraph zu sehen ist

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1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Für den Verkauf aller Werbeflächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend "Werbung" genannt) zwischen der WFB und dem jeweiligen Auftraggeber gelten diese besonderen Geschäftsbedingungen der Abteilung Bremen Online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Ansgaritorstraße 11, 28195 Bremen (im Folgenden "WFB"). Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Die aus den Preislisten der WFB ersichtlichen Preise sind freibleibend. Jeder Vertrag, deren Grundlage diese Bedingungen sind, kommt zustande durch
    a) die schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens der WFB oder
    b) die online erfolgte Verbreitung der Werbung, in diesem Fall verzichtet der Auftraggeber auf eine förmliche Auftragsbestätigung.
    c) durch die schriftliche Bestätigung des Angebots per E-Mail oder per Fax durch den Auftraggeber.


2. Platzierung

Die Platzierung der Werbemittel ist im Angebot vermerkt.

3. Werbemittel

  1. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstige Materialien rechtzeitig und entsprechend der Anforderungen aus der Auftragsbestätigung, geliefert werden.
  2. Das Material muss mindestens drei Werktage vor Beginn der Schaltung der Werbung bei der WFB vollständig vorliegen. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die Adresse [email protected] erfolgen.
  3. Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch die WFB, so müssen die notwendigen Materialien bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Schaltung der Werbung angeliefert sein. Die Erstellung von Werbemitteln berechnet sich nach Aufwand, außer im Angebot wurde etwas anderes vereinbart. Die WFB übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung; der Auftraggeber ist verpflichtet, von den gelieferten Datenträgern Kopien bei sich zu behalten. Die WFB ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Auftraggeber zurückzuliefern.

4. Urheber- und sonstige Rechte Dritter

  1. Im Verhältnis zur WFB trägt allein der Auftraggeber die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung, insbesondere ihre Inhalte und Gestaltung. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos usw.) erworben hat. Der Auftraggeber stellt die WFB von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Die WFB ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen.
  2. Der Auftraggeber räumt der WFB bereits bei Zustandekommen des jeweiligen Vertrages, dessen Grundlage diese Bedingungen sind, für die Dauer des Vertrages die Nutzungsrechte an dem Werbematerial insoweit ein, als dies für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlich ist.

5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte, Entfernung von Werbung

Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung und die Inhalte der durch die URL angewählten Seiten nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen. Die WFB ist berechtigt, derartige Werbung und Links aus dem Angebot zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Die WFB wird den Auftraggeber unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme in Kenntnis setzen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht. Der Auftraggeber wird die WFB von allen Forderungen und Schäden Dritter freistellen, die durch diese Form der Werbung entstehen.

6. Freigabe

  1. Die WFB ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und - soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam - Änderungen oder Korrekturen vorzunehmen. Die WFB ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Auftraggeber zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail die Freigabe zu erklären.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb des ersten Auslieferungstages/ Veröffentlichungstages schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt. Die WFB sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für eine Beseitigung der gerügten Mängel.

7. Konkurrenzabschluss

Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich

8. Kennzeichnung

Alle Werbeflächen sind mit dem Begriff „Anzeige“ deutlich kenntlich markiert.

9. Entgelte, Rückbelastung

  1. Die zu zahlenden Entgelte sind im jeweiligen Angebot hinterlegt.
  2. Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt die WFB eine Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft über die realisierten PageImpressions gibt.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Start der Werbekampagne. Bei WFB Buchungen von mehr als 3 Monaten, behält sich die WFB vor monatlich Zwischensummen in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. In Fällen höherer Gewalt z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstiger behördlicher Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., die nicht im Verantwortungsbereich der WFB liegen, behält die WFB den Anspruch auf das volle Entgelt.
  5. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, entfällt der gewährte Rabatt.
  6. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszins sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Rechte der WFB bleiben vorbehalten. Die WFB kann bei Zahlungsverzug ferner die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die WFB berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrags das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Preisangleich

Die WFB ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte bei Vertragslaufzeiten über 12 Monaten anzupassen, frühestens jedoch nach einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten. die WFB teilt dies dem Auftraggeber einen Monat vor dem Änderungstermin per Brief oder E-Mail mit. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung binnen zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin zu widersprechen. Der Widerspruch soll aus Beweisgründen schriftlich erfolgen Macht der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. Die WFB wird zu Beginn der Frist auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber der Erhöhung, so ist die WFB berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang des Widerspruchs zu kündigen.

11. Rabatte, Stornierungsfristen, Agenturkonditionen

  1. Rabatte werden nur auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, kann rückwirkend ein Rabatt auf den gesamten Vertrag gewährt werden. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von diesen Rabatten ausgenommen.
  2. Die Stornofrist beträgt 4 Wochen zum Schaltungsbeginn und bezieht sich auf den reinen Mediawert. Gestaltungskosten, die WFB durch Bearbeitungen etc. hatte, sind vom Storno ausgeschlossen.

12. Gewährleistung und Haftung

  1. Die WFB leistet nach ihrer Wahl Nacherfüllung bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine weitergehende Haftung seitens der WFB oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
  3. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners von WFB (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der wenigstens fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. für den Vertragspartner so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypisch/vorhersehbar ist der Schaden, mit dessen Realisierung üblicherweise bei der Verletzung der in Frage stehenden Pflicht zu rechnen ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung durch die WFB, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn bei Fristen bleiben unberührt.
  5. Für von WFB nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet die WFB nicht, sofern kein Haftungsfall der WFB gemäß vorstehendem Absatz 3, Satz 2 dieser Bedingungen.

13. Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die WFB unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
  2. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass die WFB seine Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet.
  3. Die WFB ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
  4. Die WFB hat alle Personen, die von der WFB mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, auf die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich WFB interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet.

14. Sonstiges

  1. Erfüllungsort ist Bremen, Bundesrepublik Deutschland. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der jeweilige Sitz der WFB.
  2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der WFB-Kunden gebunden.
  4. Bei Übersetzungen dieser Bedingungen in eine andere als die deutsche Sprache ist bei Auslegungszweifeln und Unvollständigkeiten dieser Bedingungen ausschließlich die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgeblich.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Statt der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien, eine solche vereinbaren, die das mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder – sofern und soweit dies rechtlich nicht wirksam möglich ist – weitestgehend rechtlich wirksam regelt.
Gezeichnete Skyline von Bremens prominentenen Gebäuden