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Besondere Nutzungsbedingungen für die Brancheneinträge auf bremen.de

Würfel auf denen der Schriftzug AGB und ein Paragraph zu sehen ist

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Die "Branchensuche" ist Bestandteil des Stadtportals www.bremen.de. Der Service bietet Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen aus der Region Bremen die Möglichkeit, sich im Rahmen des Stadtportals zu präsentieren.



§ 1 Geltungsbereich

Diese besonderen Nutzungsbedingungen gelten für das Angebot "Branchensuche" im Rahmen des Stadtportals www.bremen.de (nachfolgend "bremen.de"). Die allgemeinen Nutzungsbedingungen von bremen.de bleiben von den vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen unberührt, soweit die besonderen Nutzungsbedingungen keinerlei abweichende Regelungen enthalten. Das Stadtportal bremen.de wird von der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - Abteilung Bremen Online, Ansgaritorstraße 11, 28195 Bremen (nachfolgend „WFB“) betrieben. Das Angebot "Brancheneintrag" kann nicht von Personen, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, in Anspruch genommen werden.



§ 2 Leistungen

  1. Das Angebot "Branchensuche" gliedert sich für gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, in die Services "Brancheneintrag" und "Brancheneintrag Premium".
  2. Der Service "Brancheneintrag Basis" umfasst folgende Leistungen: Name der werbenden Firma, Adresse, Ansprechpartner, Telefon-Nummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, Link zur Standortanzeige, Verbindungssuche.
  3. Der Service "Brancheneintrag Premium" umfasst zusätzlich zu den Leistungen des Services "Brancheneintrag Basis" folgende Leistungen: Verlinkung auf der firmeneigenen Website, Präsentation des Firmenlogos auf der bremen.de-Seite, Kurzdarstellung des Unternehmens, Foto des Unternehmens, Verlinkung auf die Social Media-Präsenzen Facebook, Twitter, Instagram, Xing und LinkedIn, Standortanzeige über einen Stadtplanausschnitt. Einrichten einer Bildergalerie (3 Bildergalerien mit bis zu 20 Bildern), Ankündigung von Veranstaltungen im Brancheneintrag (diese werden automatisch in den Veranstaltungskalender von bremen.de übernommen.
  4. Die WFB stellt das Auffinden der Brancheneinträge wie folgt sicher:
    a) über die allgemeine Suche auf bremen.de,
    b) über die thematische Gliederung des gesamten Informationsangebotes sowie
    c) über die Branchensuche für Unternehmen.


§ 3 Vertragsschluss / Vertragslaufzeit / Leistungserbringung

  1. Der Vertrag zwischen der WFB und der Nutzerin/dem Nutzer kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch die WFB zustande. Die Nutzerin/der Nutzer erteilt den Kundenauftrag durch Eingabe und Bestätigung der für die Branchensuche relevanten Daten über den auf www.bremen.de angebotenen Loginbereich im Rahmen der Erstellung eines kostenlosen Accounts auf bremen.de. Durch das Anklicken des Links mit diesen Nutzungsbedingungen werden diese Nutzungsbedingungen Vertragsinhalt. Die WFB kann die Annahme schriftlich oder per E-Mail erklären.
  2. Nach der Annahme durch die WFB wird der Brancheneintrag von der WFB freigegeben und die Nutzerin/der Nutzer über eine Bestätigungsemail über die Freigabe informiert. Die Nutzerin/der Nutzer kann den Inhalt seines/ihres Brancheneintrages danach über den Kundenbereich jederzeit bearbeiten.
  3. Die WFB wird die von der Nutzerin/dem Nutzer eingegebenen Daten auf rechts- und gesetzeswidrige Inhalte und sonstige Vertragskonformität prüfen und den Brancheneintrag bei einem positiven Prüfergebnis zur Veröffentlichung freischalten.
  4. Die Mindestvertragslaufzeit bei dem Angebot Brancheneintrag Premium beträgt 12 Monate.
  5. Das Vertragsjahr beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und endet nach Ablauf von 12 Monaten.
  6. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht zuvor fristgemäß (1 Monat vor Laufzeitende) gekündigt wurde.


§ 4 Pflichten der Nutzerin/des Nutzers

  1. Die Nutzerin/der Nutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten während der Vertragslaufzeit zu dem geschützten Kundenbereich vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
  2. Die Nutzerin/der Nutzer garantiert, in seinen Veröffentlichungen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und gegen keine geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen.
  3. Die WFB behält sich vor, Brancheneinträge, gleich welcher Kategorie, wegen ihrer Inhalte oder Herkunft nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zuzulassen bzw. zu löschen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für die WFB aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
  4. Die WFB ist berechtigt, solche Inhalte ohne vorherige Abmahnung der Nutzerin/des Nutzers aus dem Angebot zu nehmen. Ein Erstattungsanspruch wird hierdurch nicht begründet.
  5. Die Nutzerin/der Nutzer stellt die WFB auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die von der Nutzerin/dem Nutzer zu vertreten sind, gegen die WFB geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.


§ 5 Kosten und Zahlungsbedingungen

  1. Die Kosten der einzelnen Angebote gliedern sich wie folgt:
    a) Brancheneintrag für alle Einrichtungen kostenfrei
    b) Brancheneintrag Premium: Gemäß der aktuellen Preisliste (Verlinken)
    c) Das Angebot Brancheneintrag Premium ist für Vereine und gemeinnützige Organisationen kostenfrei.
  2. Das Angebot Brancheneintrag Premium ist Bestandteil der Leistungen der Mitgliedschaft im Verkehrsverein der Freien Hansestadt Bremen e. V. und wird durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Der Brancheneintrag Premium ist daher für Mitglieder des Verkehrsvereins der Freien Hansestadt Bremen e.V. kostenlos.
  3. Die Vergütung für den Brancheneintrag Premium wird jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage) bzw. dann jährlich.
  4. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Rechnung. Hierzu stellt uns die Nutzerin/der Nutzer die notwendigen Daten zur Verfügung.
  5. Wird die Rechnung nicht gezahlt, ist die WFB berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit von Brancheneinträgen verlängert sich dadurch nicht.


§ 6 Kündigung

  1. Die Nutzerin/der Nutzer kann den Vertrag über den Service Brancheneintrag jederzeit kündigen.
  2. Die Nutzerin/der Nutzer kann den Vertrag über den Service Brancheneintrag Premium ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende, erstmals zum Ablauf der ersten 12 Vertragsmonate kündigen. Hierzu muss WFB die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf der 12 Monate zugehen.
  3. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Sie ist zu richten an:
    WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
    Abteilung Online
    Faulenstraße 67
    28195 Bremen
  4. Die Nutzerin/der Nutzer kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die beworbene Einrichtung nicht mehr existiert.
  5. Die WFB ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Nutzerin/der Nutzer gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat.
  6. Das unverbrauchte Kontingent der erworbenen 10er, 50er, 100er und 200er Karten für gewerbliche Inserate auf dem Schwarzen Brett verfällt, sobald die Anbieterin/der Anbieter keinen Brancheneintrag Premium mehr besitzt.


§ 7 Gewährleistung / Verfügbarkeit

  1. Die WFB gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten, wobei die WFB sich bemüht eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel herzustellen. Der Nutzerin/dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Insbesondere steht die WFB nicht für Fälle ein, in denen ihre Dienste nicht verfügbar sind,
    • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
    • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
    • durch Rechnerausfall bei einem Internet-Service oder Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
    • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste

  2. Im Fall von kostenpflichtigen Leistungen hat die Nutzerin/der Nutzer in den in Abs. 2 bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Leistung um die Dauer des Ausfalls.
  3. Bei von der WFB zu vertretender mangelhafter Wiedergabe eines kostenpflichtigen Brancheneintrages hat die Nutzerin/der Nutzer Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung. Ist die WFB hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die WFB zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzveröffentlichung fehl, so ist die Nutzerin/der Nutzer nach ihrer/seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen. Eine Minderung wegen unerheblichen Beeinträchtigungen ist ausgeschlossen.


§ 8 Urheberrechte, Rechte Dritter

  1. Die Nutzerin/der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der über den für die Nutzerin/den Nutzer geschützten Zugangsbereich veröffentlichten Text- und Bildunterlagen. Die WFB ist nicht verpflichtet wohl aber berechtigt, den Brancheneintrag auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Die Nutzerin/der Nutzer ist verpflichtet, die WFB von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus dem Inhalt und der Veröffentlichung des Brancheneintrages gegen die WFB erwachsen.
  2. Sofern im Rahmen der Veröffentlichung des Brancheneintrages geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Die Nutzerin/der Nutzer sichert zu, dass sie/er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
  3. Die Nutzerin/der Nutzer räumt der WFB alle zur Veröffentlichung notwendigen Rechte an den Inhalten des Brancheneintrages ein.
  4. Die Nutzerin/der Nutzer trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihr/ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Die Nutzerin/der Nutzer bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihr/ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
Gezeichnete Skyline von Bremens prominentenen Gebäuden