Quelle: Fotolia - Bits and Splits
Dass Frauen bei der Verhütung sparen, wenn das Geld zum Leben knapp wird - damit soll jetzt auch in Bremen Schluss sein. Seit dem 1. Juli 2016 können Bezieherinnen von Sozialleistungen sich die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel von der Stadt erstatten lassen.
Die neu geschaffene Regelung gilt für alle Frauen, die existenzsichernde Leistungen beim Jobcenter oder beim Amt für Soziale Dienste beziehen, auch für Flüchtlinge. Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, ermuntert Frauen, von dieser neuen Möglichkeit auch Gebrauch zu machen. "Wenn ihr Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter bezieht, wenn ihr vom Amt für Soziale Dienste Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhaltet oder wenn ihr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, dann könnt ihr die Kostenübernahme beantragen", sagte die Senatorin.
Die Beratung und Abwicklung hat die Sozialbehörde in die Hände der Beratungsstellen von pro familia gelegt. Erstattet werden nur medizinisch verordnete Verhütungsmittel. "Der Arzt oder die Ärztin muss daher ein Rezept ausstellen oder, wenn eine Spirale eingesetzt werden soll, einen Kostenvoranschlag erstellen." Mitbringen müssen Antragstellerinnen zudem den aktuellen Leistungsbescheid vom Amt für Soziale Dienste beziehungsweise dem Jobcenter sowie die eigenen Personaldokumente.
Die beiden Beratungsstellen von pro familia bitten um vorherige telefonische Anmeldung zu dem Beratungstermin, bei dem die Kostenübernahme geklärt wird. Die Telefonnummern lauten:
Bremen-Mitte: 0421 - 3406030
Bremen-Nord: 0421 - 654333
Quelle: fotolia / ARochau