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Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung

Eine Hand ergänzt ein letztes Puzzleteil zu einem Puzzle, das ein Rechteck formt.
Seit Jahren leben Sie in Deutschland: Wie sehen Ihre Deutschkenntnisse aus und was wissen Sie über das Leben in Deutschland?

© fotolia / Alex Green

Einige allgemeine Voraussetzungen sind im Folgenden aufgelistet. Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde, um zu erfahren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder welche
Ausnahmen in Ihrem konkreten Fall möglicherweise vorliegen.

  • achtjähriger Inlandsaufenthalt
  • gefestigtes Aufenthaltsrecht
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Ausnahmen sind möglich)
  • Aufgabe der bestehenden Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Straffreiheit oder nur Bestrafungen wegen geringfügiger Delikte

Außerdem gilt: Ehepartner*innen sowie minderjährige Kinder können unter erleichterten zeitlichen Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Sofern kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, kann im Einzelfall auch eine sogenannte Ermessenseinbürgerung in Betracht kommen, insbesondere für Personen, die mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.

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