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In der Online-Registerdatei des Amtsgerichtes stehen Ihnen Informationen des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- sowie des Vereinsregisters zur Verfügung.
Die Handels-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind auf elektronische Registerführung umgestellt.
Für alle umgestellten Register sowie alle Neueintragungen haben Sie die Möglichkeit, folgende Registerauszüge zu erhalten (§ 64 Handelsregisterverordnung - HRV, § 32 Vereinsregisterverordnung - VRV):
Die Registerauszüge sind als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 18,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € zu erhalten.
In Handels- Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen wird für die umgestellten Register, soweit nichts anderes beantragt ist, automatisch ein aktueller Ausdruck (d.h. unbeglaubigt) erteilt.
Sollten Sie einen der aufgeführten Registerauszüge benötigen, wenden Sie sich direkt an das für die gesuchte Firma zuständige Registergericht Bremen oder Bremerhaven.
Einsicht und Auskünfte in das elektronische Handelsregister aller deutschen Register können kostenpflichtig auch online vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Einsicht und Anmeldung finden Sie auf der Informationsseite zum Online-Abruf.
Organisationen bzw. Behörden, die von der Zahlung der Gebühren nach der Justizverwaltungskostenordnung befreit sind und ausschließlich die Register der Amtsgerichte Bremen und Bremerhaven einsehen möchten, wenden sich bitte direkt an das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen:
Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen
-Registerinformation-Bremen-
Sögestraße 62/64
28195 Bremen
Tel. +49 (0) 421/361-4526
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zur Einsicht und Anmeldung aller deutschen Register finden Sie auf der Informationsseite zum Online-Abruf.