Mit BremenPay wird im Mai euer Engagement für eine lebenswerte Stadt sichtbar - und belohnt! Eure gute Tat für vielfältige Vorteile und Erlebnisse in Bremen.
Infos darüber, welche Angebote und Belohnungen im Rahmen von BremenPay angeboten werden und welche Nachweise jeweils erforderlich sind, findet ihr in der Übersicht der Tauschangebote. Der Aktionszeitraum ist auf Mai 2026 beschränkt.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der teilnehmenden Partner:innen beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
WFB und teilnehmende Partner:innen behalten sich ausdrücklich vor, das Programm BremenPay ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf von BremenPay stören oder verhindern würden.
Zudem behalten sich WFB und teilnehmende Partner:innen vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Programms,
(b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
(c) bei unlauterem Handeln oder
(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Programm.
Die Auskehrung von Belohnungen erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Ist der Vorrat erschöpft, entstehen Teilnehmenden hierdurch keinerlei Ersatzansprüche.
Die Aushändigung der Belohnung erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Partner:innen an die Teilnehmenden persönlich. Ein Umtausch oder die Barauszahlung der Belohnung sind nicht möglich.
Die gesamte Abwicklung des Programms BremenPay obliegt den jeweiligen Partner:innen in eigener Verantwortung. Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der übrigen teilnehmenden Partner:innen oder für etwa bestehende Ansprüche gegenüber Partner:innen.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.