Bremen-Pass

Quelle: bremen.online GmbH - MDR
Der Bremen-Pass soll Bremer*innen ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen - unabhängig davon, wie dick der Geldbeutel ist. Er wurde im März 2015 eingeführt und hat - im Gegensatz zur bisherigen "Grünen Karte" und "Blauen Karte" - ein praktisches Scheckkartenformat.
Wer bekommt den Bremen-Pass?
Den Bremen-Pass bekommen
- Leistungsempfänger*innen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Leistungsempfänger*innen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Bezieher*innen von Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
- Empfänger*innen von Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (Personenkreis nach § 6b Bundeskindergeldgesetz)
Weitere Informationen zum Bremen-Pass bietet das Serviceportal Bremen:

Quelle: Sergey Nivens - Fotolia
Ermäßigungen in Bremer Kulturhäusern
In zahlreichen Bremer Kultureinrichtungen gibt es auch ohne Bremen-Pass Ermäßigungen etwa für Studierende, Rentner*innen oder Menschen mit Behinderung.
Fragen zum Bremen-Pass?
Die Mitarbeiter*innen in den Geschäftsstellen des Jobcenters und den Sozialzentren des Amtes für soziale Dienste beraten bei allen Fragen rund um den Bremen-Pass. Weitere Informationen, Antragsformulare und mehr:
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