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Bremen-Pass

Eine Hand hält den Bremen-Pass; Quelle: bremen.online/MDR
Informationen rund um den Bremen-Pass

© bremen.online GmbH - MDR

Wer bekommt den Bremen-Pass?

Der Bremen-Pass soll Bremer*innen mit wenig Geld ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Den Bremen-Pass bekommen:

  • Leistungsempfänger*innen nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • Leistungsempfänger*innen nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
  • Leistungsempfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


Weitere Informationen zum Bremen-Pass gibt es im Serviceportal Bremen:


Angebote für Kinder und Jugendliche

Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche zusätzliche Angebote. Im Serviceportal Bremen findet ihr alle Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket.


Weitere Informationen zum Thema bietet die Senatorin für Soziales auf der Seite: Bildung und Teilhabe: Mitmachen in Bremen möglich!

Ermäßigungen in Bremer Kulturhäusern

In zahlreichen Bremer Kultureinrichtungen gibt es auch ohne Bremen-Pass Ermäßigungen etwa für Studierende, Rentner*innen oder Menschen mit Behinderung. Informationen über mögliche Ermäßigungen erhaltet ihr direkt bei den jeweiligen Einrichtungen.

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