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Über den Stadtführer barrierefreies Bremen

Zwei Damen mit Rollatoren laufen die Rampe vor der Kunsthalle Bremen herauf.
Sie möchten wissen, wie die Daten in den Stadtführer kommen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.

© Daniela Buchholz

Der Stadtführer barrierefreies Bremen ist eine Datenbank mit verlässlichen Informationen zur Barrierefreiheit. Genauer: Sie können sich über die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit vieler Einrichtungen in der Stadt Bremen informieren. Die Infos sind für alle:

 

  • Für Menschen, die in Bremen leben.
  • Für Menschen, die in Bremen zu Gast sind.
  • Für Menschen, die eine Reise nach Bremen planen.


Der Stadtführer soll allen Menschen die selbstständige Entscheidung ermöglichen, ob sie eine Einrichtung gut besuchen und nutzen können. Menschen mit Gehbeeinträchtigung und im Rollstuhl können so selbst abschätzen: Komme ich in der Einrichtung alleine zurecht? Wo befinden sich Barrieren? Brauche ich Hilfe beim Besuch der Einrichtung? Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können sich über den Weg von der Haltestelle informieren und somit einschätzen, ob sie diesen selbstständig bewältigen können. Außerdem wird darüber informiert, in welcher Einrichtung Angebote und Infos für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, für hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen oder für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu finden sind.


Es gibt Wegbeschreibungen von der nächstgelegenen Haltestelle zur Einrichtung. Für blinde/sehbeeinträchtigte Menschen werden Richtungswechsel und taktile sowie akustische Hinweise aufgezeigt und auf Gefahren aufmerksam gemacht. Menschen im Rollstuhl finden die Infos, ob z.B. Bordsteine oder sonstige Hindernisse auf dem Weg vorhanden sind. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten wird das Gebäude kurz beschrieben, damit dieses leichter gefunden wird.

 

Alle Daten und Informationen werden objektiv – also unabhängig von persönlichen Einschätzungen – von unserem Partner p+t planung erhoben und ausgewertet. Dazu wurde ein standardisiertes Erhebungs- und Auswertungsverfahren entwickelt. Das heißt, es gibt feste Regeln dazu:

 

  • Wie die Einrichtungen erhoben werden.
  • Welche Daten dabei gesammelt werden.
  • Wie die Daten ausgewertet, zusammengefasst und dargestellt werden.

Der Stadtführer beschreibt verschiedene Ziele in einer Einrichtung. Ziele können zum Beispiel sein: Räume, Aufzüge, das WC, der Eingangsbereich und vieles mehr. Die Ziele werden getrennt voneinander erhoben. In einer Einrichtung sind einige Ziele vielleicht gut mit einem Rollstuhl zu erreichen, andere nicht. Deshalb beziehen sich die Infos zur Barrierefreiheit im Stadtführer nicht auf eine Einrichtung als Ganzes.


Der Stadtführer bietet Ihnen für jedes Ziel zwei Formen der Auswertung:

1. Eine Kurzbewertung als Übersicht.

2. Eine umfangreiche Tabelle mit vielen Einzeldaten.


1. Kurzbewertungen

Die Kurzbewertungen sind Auswertungen von ausgewählten Einzeldaten. Die knappen Bewertungen sind durch vier Pfeile gekennzeichnet:

  • Barrierefrei zugänglich und nutzbar dunkelgrüner Pfeil
  • Weitgehend zugänglich und nutzbar hellgrüner Pfeil
  • Eingeschränkt zugänglich und nutzbar orangener Pfeil
  • Schwer zugänglich und nutzbar roter Pfeil


Was bedeutet der dunkelgrüne Pfeil?

Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit, relevante Bewegungsflächen 150x150 cm. Es sind keine Barrieren für Menschen im Rollstuhl vorhanden, wobei schwergängige Türen nicht betrachtet wurden.


Was bedeutet der hellgrüne Pfeil?

Türen und Durchgänge sind mindestens 80 cm breit, relevante Bewegungsflächen 120x120 cm. Schwellen haben maximal 3 cm.


Was bedeutet der orangene Pfeil?

Türen und Durchgänge sind mindestens 70 cm breit, relevante Bewegungsflächen 100x100 cm. Einzelne Stufen bis 17 cm sind möglich.


Was bedeutet der rote Pfeil?

Es wurde mindestens eine Barriere festgestellt, die für fast alle Menschen im Rollstuhl so groß ist, dass der Ort gar nicht oder nur mit viel Unterstützung genutzt werden kann.


Die Kurzbewertungen beruhen auf der Auswertung von ausgewählten, besonders prägnanten Merkmalen. Wichtig: Die Einteilung ist keine Form von Benotung. Die Kurzbewertungen als Übersicht sind nur Filter oder Warnungen. Ein Beispiel: Eine Toilette in einer Kneipe wurde als nur "eingeschränkt zugänglich und nutzbar" bewertet, weil es eine Barriere im Eingangsbereich der Kneipe gibt. Dennoch kann die Toilette an sich für viele Rollstuhlfahrer*innen einfacher zu nutzen sein als eine andere Toilette, die "besser" bewertet wurde.


Tabellen mit weiteren Maßzahlen zur Kurzbewertung finden Sie auf dieser Seite: Kriterien für eine grobe Orientierung


2. Ausführliche Einzeldaten

Jedes Ziel in einer Einrichtung hat eine Kurzbewertung und Tabellen mit ausführlichen Daten. Zum Beispiel: Die Breite einer Tür. Oder die Steigung einer Rampe. Jede*r Nutzer*in kann mit Hilfe der Tabellen feststellen: Ist das gemessene Hindernis auch für mich ein Problem?


Die Pfeile bzw. Kurzbewertungen ersparen also in der Regel nicht den Blick in die Einzeldaten. Sie können aber beim Vorsortieren helfen, etwa bei der Suche nach einem gut zugänglichen und nutzbaren Restaurant oder einer gut zugänglichen und nutzbaren Arztpraxis.


Von 2012 bis heute wurden mehr als 850 Einrichtungen erhoben. Das ist natürlich nur ein Bruchteil der insgesamt in Bremen vorhandenen Einrichtungen.

Stadtführer, die Daten zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen sammeln und auswerten, gibt es seit fast 30 Jahren in Deutschland und in anderen Ländern. In Bremen erschien der erste Stadtführer dieser Art in gedruckter Form im Jahr 1989. Ein weiterer Schritt wurde mit dem System von "you-too" in den Jahren 1997 bis 2000 im Rahmen des Projekts BARRIER INFO gegangen.


Vor allem mit dem Internet und den anderen neuen Formen der Telekommunikation hat die Qualität und Nutzbarkeit von Stadtführern für Menschen mit Beeinträchtigungen erheblich zugenommen. Es können mehr Daten zur Barrierefreiheit ausgewertet, veröffentlicht und schneller aktualisiert werden als zu Zeiten, als Stadtführer in der Regel nur in gedruckter Form zur Verfügung standen.


Die Angaben zu den Einrichtungen im Stadtführer barrierefreies Bremen werden regelmäßig überprüft. Falls sich in einer Einrichtung in Bezug auf die Barrierefreiheit etwas ändert, wird die Einrichtung nochmal geprüft. Da jedoch nicht jedes Jahr alle Einrichtungen überprüft werden können, ist das Team vom Stadtführer auch auf Hinweise von Einrichtungen oder Nutzer*innen angewiesen. Also scheuen Sie sich nicht, Aktualisierungen oder sonstige Hinweise an barrierefrei@bremen.de zu melden. Hinweis: Die E-Mail Adresse barrierefrei@bremen.de wird von unserem Partner p+t planung betreut.


Die standardisierten Erhebungs- und Auswertungsverfahren bilden die realen Verhältnisse inzwischen sehr viel zuverlässiger und aussagekräftiger ab als früher. Doch die realen Verhältnisse lassen sich nicht immer in die festen Schemata pressen. Dann stoßen die um Objektivität bemühten Verfahren an ihre Grenzen. Die Erheber*innen des Stadtführerprojekts sind geschult, solche Grenzen zu erkennen und die ausführlichen Einzeldaten mit ihrer persönlichen, aber sachkundigen Sicht der Dinge zu ergänzen. Achten Sie bitte deshalb auch auf die Kommentare, die sie bei den Tabellen mit den Einzeldaten finden.

Welche Einrichtungen werden ausgewählt?

Für den Stadtführer werden vor allem zwei Einrichtungsarten erhoben:

1. Wichtige öffentlich genutzte Einrichtungen.
2. Einrichtungen, die für den Alltag von besonderer Bedeutung sind.


1. Wichtige öffentlich genutzte Einrichtungen

Hierzu zählen Einrichtungen, die so bedeutsam sind, dass sie auf jeden Fall erhoben werden. Zu solchen Einrichtungen zählen vor allem eine Reihe von touristischen Highlights und kulturellen Angeboten wie der Dom und das Rathaus, Museen und die Bremer Theater. Aber auch die Bremische Bürgerschaft, Ämter mit Öffentlichkeitsverkehr und einige Beratungsstellen gehören zu dieser Gruppe. Für die Auswahl ist es unwichtig, ob sie barrierefrei zugänglich sind oder nicht.


2. Einrichtungen, die für den Alltag von besonderer Bedeutung sind

Zu dieser Gruppe gehören Einrichtungen, die für den Alltag von besonderer Bedeutung sind. Jede für sich betrachtet ist aber nicht einzigartig oder alternativlos. Das sind zum Beispiel: Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen, Kinos und Kneipen sowie öffentliche Toiletten. Bei der Auswahl geht es vor allem darum, aus der Vielzahl der vorhandenen Angebote diejenigen herauszufiltern, die auch für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, gut nutzbar sind (zum Beispiel sollten Kneipen eine barrierefreie Toilette haben).


Welche Einrichtungen werden nicht ausgewählt?

Einige Einrichtungstypen bleiben im Stadtführer weitgehend unberücksichtigt, obwohl sie eine große Bedeutung im Alltag von Menschen haben können. Hierbei handelt es sich z.B. um Geschäfte, Kaufhäuser oder Supermärkte. Aufgrund der großen Anzahl dieser Einrichtungen ist es für Rollstuhlfahrer*innen auch ohne den Stadtführer relativ einfach, ein passendes Angebot zu finden.


Haben Sie eine Einrichtung nicht gefunden?

Wenn Sie gezielt nach einer bestimmten Einrichtung suchen, sie aber über die Suchmaske des Stadtführers nicht finden, kann das folgende Gründe haben:

  • Die Einrichtung gehört nicht zu der oben beschriebenen Auswahl.
  • Die Einrichtung wurde noch nicht erhoben.
  • Die Verantwortlichen dieser Einrichtung sind mit einer Erhebung nicht einverstanden.


Dass eine Einrichtung nicht im Stadtführer zu finden ist, lässt keine eindeutigen Rückschlüsse darüber zu, ob sie barrierefrei nutzbar ist oder nicht.


Wenn Sie eine Einrichtung im Stadtführer vermissen, haben Sie die Möglichkeit, das mit einer E-Mail an barrierefrei@bremen.de den Projektverantwortlichen mitzuteilen. Hier wird dann geprüft, ob Ihr Vorschlag in den Stadtführer aufgenommen werden sollte. Hinweis: Die E-Mail Adresse barrierefrei@bremen.de wird von unserem Partner p+t planung betreut.

Eine Person im Rollstuhl fährt in einem Bürogebäude eine Rampe hoch.

So wird Ihre Einrichtung barrierefrei

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© Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de