Bildungsprämie

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Möchtet ihr eine berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen, stehen der Teilnahme aber zu hohe Kosten im Weg, bietet die Bildungsprämie eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung.
Wer kann die Bildungsprämie in Anspruch nehmen?
Von der Weiterbildungsprämie können all jene profitieren, die:
- selbstständig oder angestellt, mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, dass eine Summe von 20.000 Euro (bei alleinstehenden) beziehungsweise 40.000 Euro (bei verheirateten) nicht übersteigt. Ausschlaggebend sind die Einkommensabrechnungen des aktuellen oder des Vorjahres.
- Notwendig ist auch der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Zu beachten ist, dass maximal alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein pro Person ausgestellt werden kann.
Wie beantrage ich eine Bildungsprämie?
Dem Erhalt einer Bildungsprämie muss ein Beratungsgespräch vorausgehen. Deutschlandweit stehen zu diesem Zweck 560 Stellen zur Verfügung. Eine Übersicht findet ihr unter www.bildungsprämie.info
Habt ihr einen Termin mit einer Beratungsstelle vereinbart, müsst ihr einen gültigen Lichtbildausweis und gegebenenfalls eine gültige Aufenthaltserlaubnis mitbringen. Zudem ist es nötig, einen Einkommenssteuerbescheid vorzulegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Sinnvoll ist es, dass ihr bereits vor dem Termin eine Vorstellung davon habt, welches Ziel ihr mit einer Weiterbildung verfolgen möchtet.
Die Beraterin oder der Berater überprüft anhand der vorliegenden Unterlagen, ob ihr die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Außerdem hilft sie bei der Suche nach einem passenden Angebot. Nachdem die Ergebnisse des Beratungsgesprächs in den Prämiengutschein eingetragen wurden, wird dieser ausgehändigt.
Was muss ich beim Einsatz der Bildungsprämie beachten?
Prämiengutscheine können nur für Weiterbildungsangebote eingesetzt werden, die
- innerhalb von sechs Monaten beginnen,
- die noch nicht begonnen haben,
- für die die Teilnahmegebühr noch nicht entrichtet
- und für die die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.
Eingelöst darf der Prämiengutschein nur von der Person werden, auf die er ausgestellt wurde.
Prämienberatungsstellen
In Bremen und Bremerhaven findet ihr die Prämienberatungsstellen in den jeweiligen Volkshochschulen:

Förderungen auf einen Blick
Alle staatlichen Förderungsmaßnahmen hat die Stiftung Warentest in der Broschüre "Weiterbildung finanzieren" übersichtlich für Sie zusammengestellt
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Weitere Informationen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt unter www.bildungspraemie.info umfassende Informationen für Weiterbildungsinteressierte, Beratungsstellen und Weiterbildungsanbieter zur Verfügung.
Quelle: privat
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