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Richtlinie zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude

Ein Mann im Rollstuhl fährt die Rampe vor der Kunsthalle Bremen herauf.
Die Richtlinie gibt eine Handlungshilfe für alle, die sich mit An, Um- und Neubauten befassen.

© Daniela Buchholz

Was ist bei der Umsetzung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude zu beachten? Welche (gesetzlichen) Vorschriften gibt es? Wer ist zu beteiligen? Diese und andere Fragen beantwortet die "Richtlinie Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven". Die Richtlinie wurde am 2. März 2021 vom Senat beschlossen. Sie gibt eine Handlungshilfe für alle, die sich mit An, Um- und Neubauten befassen.
 

Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Gebäuden

Der Finanzsenator Dietmar Strehl sagte hierzu: "Wir wollen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen einen Zugang zu öffentlichen Gebäuden ohne Barrieren ermöglichen. Die Richtlinie unterstützt Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Architektinnen und Architekten bei der Arbeit. In der Praxis ist der Durchgang durch die detaillierte Checkliste sicher hilfreich."


Je besser die Vorabstimmung und die Qualität der Planung ist, desto schneller kann gebaut werden. Nachträgliche Veränderungen verzögern oft die Fertigstellung und erhöhen häufig die Kosten. Dietmar Strehl betont: "Die Richtlinie mit ihrer Zusammenfassung aller Vorgaben und die frühe Einbeziehung potenzieller Nutzerinnen und Nutzer und des Landesbehindertenbeauftragten helfen, kostentreibende und zeitintensive Nachbesserungen zu vermeiden."


Die Richtlinie können Sie hier herunterladen:
Richlinie Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven