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Automatisiertes Mahnverfahren
Das automatisierte Mahnverfahren ist eine effiziente Bearbeitungsmethode, die sowohl dem Antragsteller als auch dem Mahngericht hilft, Kosten zu sparen und die Bearbeitung zu beschleunigen.
Es ermöglicht dem Gläubiger einer Geldforderung die schnelle und kostengünstige Erlangung eines Vollstreckungstitels, den er zur Realisierung seiner Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung benötigt. Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kann Jedermann - auch ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes - stellen. Diese Verfahrensform eignet sich insbesondere zur gerichtlichen Durchsetzung unstreitiger Forderungen, bei denen also mit Einwendungen des Antragsgegners nicht zu rechnen ist.
Dateiübertragung per EGVP (ehemals ProfiMahn)
Im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren ist der einfachste Weg der Kommunikation mit dem zuständigen Mahngericht der elektronische Datenaustausch (EDA). Dabei werden Anträge auf Erlass eines Mahn- oder eines Vollstreckungsbescheids mit einer geeigneten Software in Form von Datensätzen erzeugt, die direkt in das Fachverfahren beim Mahngericht eingespielt werden können. In den meisten Fällen kann das Fachverfahren automatisch eine Entscheidung treffen und die Bescheide erstellen.
Lange Zeit erfolgte der EDA hauptsächlich durch den Austausch von Datenträgern zwischen Antragstellern und Gerichten. Schneller und kostengünstiger ist jedoch der Datenaustausch über das Internet. Die bremen online services GmbH & Co. KG (bos)
hat ein Modul erstellt, das einen solchen web-basierten Datenaustausch zwischen Gerichten und Antragstellern ermöglicht: EGVP (= Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Das EGVP löst ab 2007 die bisherige Anwendung ProfiMahn, die vorher zum Datenversand genutzt wurde, ab.Die Dateiübermittlung per EGVP richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmächtigte, welche entweder eine Branchensoftware zur Erstellung von Datensätzen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM) besitzen oder ihre Anträge über das Webformular "Online-Mahnantrag" erstellen . Die erzeugten Datensätze werden mittels der per Internet kostenlos zur Verfügung gestellten Anwendung EGVP zum Mahngericht übertragen. Hierbei werden die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur signiert.
Aktuelle Informationen zum Verfahren, zu den verwendbaren Kartenlesern und Signaturkarten sowie die kostenlos zur Verfügung gestellte Software erhalten Sie auf der Seite des Verfahrens unter www.egvp.de
.Online-Mahnantrag
Der Online-Mahnantrag ist ein von der Justiz kostenlos zur Verfügung gestelltes Formular, mit dem man einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides im Internet ausfüllen kann. Die Antragsdaten können danach in ein Formular gedruckt (in Klarschrift oder als Barcode) oder mit der Übermittlungskomponente EGVP signiert und an das zuständige Mahngericht gesendet werden.
Der Online-Mahnantrag richtet sich an Beteiligte, die keine eigene Mahnsoftware für die Erstellung des Antrags einsetzen. Der Online-Mahnantrag eignet sich somit für „Gelegenheitsantragsteller“: Bürgerinnen und Bürger, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kleine Anwaltskanzleien. In einem interaktiven Antragsformular werden die Daten des Verfahrens eingegeben und bei der Eingabe bereits inhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind.
OptiMahnOffice
Im Vergleich zum Online-Mahnantrag bietet die kostenpflichtige Variante "OptiMahnOffice" folgende Zusatzfunktionen für Anwender, die häufiger mahnen müssen: Druckservice, Bonitätscheck der Schuldner, Adressermittlung der Schuldner, Stammdatenhaltung und Import- / Exportfunktion der Antragsdaten.
Weitere Informationen zu OptiMahnOffice finden Sie im Internet unter www.optimahnoffice.de
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