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Voraussetzungen für ein Studium

Studentinnen und Studenten sitzen in einer Vorlesung.
Verschiedene Voraussetzungen ermöglichen euch ein Hochschulstudium

© Hochschule Bremen

Wichtigste formale Voraussetzung für das Studium an einer Hochschule ist die Hochschulzugangsberechtigung. Sie entscheidet darüber, welche Hochschulen und welche Studienfächer für die eigene Hochschullaufbahn in Frage kommen. Verschiedene Schulabschlüsse oder berufliche Qualifikationen bilden neben den jeweiligen Zulassungsverfahren der verschiedenen Studienfächer die Grundlage für Ihr Studium.

Schulische Hochschulzugangsberechtigung

Unterschiedliche Schulabschlüsse qualifizieren euch für verschiedene Studienfächer und Hochschulen:

  • Abitur (allgemeine Hochschulreife)
    Mit dem Bestehen des Abiturs erlangt ihr die allgemeine Hochschulreife, mit der ihr grundsätzlich jedes Studienfach an allen deutschen Hochschulen studieren könnt. Einschränkend können allerdings die individuellen Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Studienfächer sein. Hier geben die Studienberatungsstellen der Hochschulen Auskunft.
  • Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur)
    Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium in bestimmten Fächern. Welche das sind, ist in der Regel auf dem Abschlusszeugnis vermerkt.
  • Fachhochschulreife
    Mit der Fachhochschulreife ist grundsätzlich ein Studium an allen Fachhochschulen möglich. Auch an anderen Hochschulen berechtigt dieser Abschluss euch zum Studium in entsprechenden Fächern. Hier haben allerdings nicht alle Bundesländer einheitliche Regelungen. Die konkreten Voraussetzungen erfahrt ihr bei den Studienberatungsstellen. Ob ihr mit eurem Schulabschluss die Fachhochschulreife erworben habt, sollte eurem Schulzeugnis zu entnehmen sein.



Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Auch, wenn ihr keine der genannten schulischen Hochschulzugangsberechtigungen erworben habt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den Studienwunsch trotzdem zu verwirklichen - wie zum Beispiel im Rahmen von berufsbegleitenden Studienangeboten.

  • Fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
    Habt ihr eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige berufliche Erfahrung oder eine der beruflichen Tätigkeit gleichwertige Tätigkeit absolviert, kann euch auch dies für ein Hochschulstudium qualifizieren. Das angestrebte Studium sollte an die vorangegangene berufliche Tätigkeit anknüpfen, was im Einzelfall die entsprechende Hochschule prüft.
  • Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen
    Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung habt ihr möglicherweise die gleichen Hochschulzulassungsvoraussetzungen erworben, die auch für Studieninteressierte mit Abitur gelten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ihr eine Meisterprüfung absolviert habt oder die Prüfung zum Fachwirt bestanden habt.
  • Sonstige beruflich Qualifizierte
    Auch, wenn ihr weder eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert habt, noch ein fachbezogenes Hochschulstudium anstrebt, bieten einige Hochschulen beruflich Qualifizierten Möglichkeiten zum Studium an. Zulassungsprüfungen entscheiden darüber, ob ihr zum Studium zugelassen werdet. Grundvoraussetzung ist aber auch hier der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer Berufstätigkeit.


Zulassungsverfahren

Unabhängig davon, ob ihr die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung eure gewünschte Hochschullaufbahn vorweisen könnt, unterliegen einige Studiengänge besonderen Zulassungsbeschränkungen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Hochschulen die Studierenden nach festgelegten Kriterien auswählen (beispielsweise Abitur, Auswahltests oder Auswahlgespräche).

Zudem ist es in einigen Studienfächern üblich, dass Studieninteressierte zunächst Eignungsprüfungen ablegen müssen. Solcherlei Prüfungen sind beispielsweise in den Studienbereichen wie Kunst, Musik, Sport, Fremdsprachen oder Schauspiel gängig. Auch nachweisliche Praxiserfahrung wird bei der Zulassung zu einigen Studiengängen vorausgesetzt, wofür es allerdings keine einheitliche Regelung gibt. In diesen Fällen informieren die Beratungsstellen der Hochschulen.


Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen

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